IMMOTECHNIK GmbHGEBÄUDETECHNIK & SERVICEGEWERBE · ZUTRITT, TORE UND FÖRDERTECHNIK
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GEWERBELEISTUNG · 2.22 · T02

Videoüberwachung.

Bildbereiche, Aufzeichnung und Zugriff passend zum Objekt.

Videoanlagen bestehen aus Kameras, Übertragungsnetz, Aufzeichnung und einer geregelten Einsicht. Vor der Auswahl der Technik klären wir den Zweck und die benötigten Bildbereiche. Datenschutz, Zugriffsrechte und Aufbewahrung werden für das jeweilige Objekt gesondert festgelegt.

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Schema: Bildbereich → Kamera → Netz und Recorder → Berechtigter Abruf
Schematische Darstellung des Anlagenprinzips. Die konkrete Planung erfolgt für das jeweilige Objekt.

Wann ist das Thema relevant?

T02 · ORIENTIERUNG
Eingang oder Zufahrt wird neu geordnet
Veraltete Kameras oder Aufzeichnung ersetzen
Mehrere Anlagen zentral auswerten

So gehen wir an Ihr Projekt

VON DER AUFNAHME ZUM KONZEPT
01

Zweck und Bereiche

Wir erfassen die zu schützenden Bereiche, Lichtverhältnisse, vorhandene Leitungswege und den gewünschten Bedienplatz.

02

Technik planen

Kameras, Netzwerkversorgung, Speicher und Zugriff werden auf Bildqualität und Betrieb abgestimmt.

03

Nutzung regeln

Ansichten, Berechtigungen, Kennzeichnung und Betriebsdokumentation werden mit dem Betreiber geklärt.

IHR NÄCHSTER SCHRITT

Videoüberwachung für Ihr Objekt anfragen

Hilfreich sind Lageplan, Kamerastandorte, vorhandene Netzpläne und Angaben zum Zweck der Beobachtung.

Anlage anfragen ↗