IMMOTECHNIK GmbHGEBÄUDETECHNIK & SERVICEGEWERBE · PRÜFUNGEN
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GEWERBELEISTUNG · 2.3 · G04

PVO Prüfbegleitung.

Technische Anlagen auf den Sachverständigentermin vorbereiten.

Bauordnungsrechtliche Prüfungen sicherheitstechnischer Anlagen werden von den zuständigen anerkannten Prüfsachverständigen durchgeführt. Wir begleiten Betreiber und Verwaltung bei der Vorbereitung: Unterlagen sichten, Anlagenzugang herstellen, Funktionen vorab klären und Mängel nach dem Termin geordnet bearbeiten. Welche Anlagen und Fristen gelten, hängt vom Standort und Objekt ab.

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Schema: Unterlagen → Vorbereitung → Sachverständiger → Mängelverfolgung
Schematische Darstellung des Prüfablaufs. Der konkrete Umfang richtet sich nach Anlage und Objekt.

Wann ist das Thema relevant?

G04 · ORIENTIERUNG
Prüftermin für Sicherheitsanlagen steht an
Prüfberichte nennen offene Mängel
Anlagenunterlagen sind unvollständig

So gehen wir an Ihr Projekt

VOM BESTAND ZUM ERGEBNIS
01

Prüfgrundlage sammeln

Wir ordnen Genehmigung, Brandschutzkonzept, Pläne, Nachweise und frühere Prüfberichte dem Objekt zu.

02

Termin vorbereiten

Anlagenzugang, zuständige Personen, Betriebszustände und erforderliche Funktionsnachweise werden abgestimmt.

03

Mängel verfolgen

Feststellungen des Prüfsachverständigen werden technisch zugeordnet und die Bearbeitung wird dokumentiert.

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Hilfreich sind Baugenehmigung, Brandschutzkonzept, Anlagendokumentation, frühere Prüfberichte und der angesetzte Prüftermin.

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